Sondereigentum

Sondereigentumsverwaltung für einzelne Eigentümer innerhalb einer WEG — getrennte Abrechnung bis zur Auszahlung.

Die Sondereigentumsverwaltung (SEV) betreut die vermietete Einheit eines Eigentümers zusätzlich zur gemeinschaftlichen WEG-Verwaltung. Mieteinnahmen, Kosten und der Zahlungsverkehr der Einheit werden getrennt geführt und monatlich für den Eigentümer abgerechnet.

Sondereigentum

Auf einen Blick

  • Getrennte Abrechnung je Einheit neben der WEG
  • Mietverhältnis der Einheit vollständig abgebildet
  • Monatslauf mit Auszahlung an den Eigentümer

Die wichtigsten Funktionen

Getrennte Einheitsabrechnung

Einnahmen und Ausgaben der Einheit werden unabhängig vom Gemeinschaftskonto der WEG erfasst und ausgewiesen.

Mietverhältnis der Einheit

Mieter, Miethöhe und Nebenkostenvorauszahlungen der Einheit werden hinterlegt und laufend fortgeschrieben.

Monatslauf

Sollstellungen, Zahlungseingänge und Kosten der Einheit werden je Monat verarbeitet und abgeglichen.

Auszahlung an den Eigentümer

Der Überschuss der Einheit wird ermittelt und als Auszahlung an den Eigentümer bereitgestellt.

In der Praxis

Getrennte Sphären je Einheit

Einnahmen und Ausgaben des Sondereigentums werden getrennt vom Gemeinschaftsvermögen der WEG geführt. So bleibt für jeden Eigentümer erkennbar, welche Beträge seine vermietete Einheit betreffen und welche der Gemeinschaft zuzurechnen sind, ohne dass sich beide Kreisläufe vermischen.

Abrechnung bis zur Auszahlung

Aus den erfassten Erträgen und Kosten entsteht eine Eigentümerabrechnung, die den Überschuss der Einheit ausweist. Der ermittelte Saldo bildet die Grundlage für die Auszahlung an den Eigentümer und bleibt mit den zugrunde liegenden Buchungen verknüpft.

Häufige Fragen

Wie unterscheidet sich SEV von der WEG-Verwaltung?+

Die WEG-Verwaltung betrifft das gemeinschaftliche Eigentum; die SEV betreut zusätzlich die einzelne, meist vermietete Einheit eines Eigentümers.

Werden Miet- und Hausgeldkonten getrennt gehalten?+

Ja, die Einheitsabrechnung läuft getrennt vom Gemeinschaftskonto, sodass Mieteinnahmen und Hausgeld nicht vermischt werden.

Wann erfolgt die Auszahlung an den Eigentümer?+

Der Monatslauf ermittelt den Überschuss der Einheit; dieser wird anschließend zur Auszahlung an den Eigentümer bereitgestellt.