Glossar

Begriffe der Haus- und WEG-Verwaltung, verständlich erklärt.

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Die Gemeinschaft aller Eigentümer eines Gebäudes mit Sondereigentum (Wohnungen) und gemeinschaftlichem Eigentum.

Wirtschaftsplan (§ 28 WEG)

Die jährliche Einnahmen- und Ausgabenplanung einer WEG, aus der sich das Hausgeld jeder Einheit ergibt.

Hausgeld

Der monatliche Beitrag eines Wohnungseigentümers an die WEG zur Deckung der laufenden Kosten und der Rücklage.

Beschlusssammlung (§ 24 Abs. 7 WEG)

Die fortlaufende, lückenlose Sammlung aller Beschlüsse einer WEG samt Datum und Wortlaut.

Sondereigentum & Sondereigentumsverwaltung (SEV)

Das Eigentum an einer einzelnen Wohnung; die SEV verwaltet vermietete Einheiten innerhalb einer WEG.

Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung)

Die jährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten gegenüber Mietern nach der Betriebskostenverordnung.

Betriebskostenverordnung (BetrKV)

Die Verordnung, die abschließend festlegt, welche Betriebskosten ein Vermieter auf Mieter umlegen darf.

Heizkostenverordnung (HKVO)

Die Verordnung, die eine überwiegend verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten vorschreibt.

Umlageschlüssel (Verteilerschlüssel)

Der Maßstab, nach dem Betriebskosten auf die einzelnen Einheiten verteilt werden.

GoBD

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Unterlagen in elektronischer Form.

Erhaltungsrücklage (Instandhaltungsrücklage)

Die Ansparung einer WEG für künftige Instandhaltungen und größere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum.

Eigentümerversammlung (§ 24 WEG)

Das oberste Beschlussorgan einer WEG, in dem die Eigentümer über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums entscheiden.

CO₂KostAufG

Das Gesetz, das die CO₂-Kosten fürs Heizen über ein Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufteilt.

Abrechnungsspitze

Die Differenz zwischen geplantem Hausgeld-Soll und tatsächlichen Kosten, über die die WEG beschließt.

Verwaltervertrag

Der Vertrag zwischen WEG und Verwalter, der Aufgaben, Vergütung und Laufzeit der Verwaltung regelt.