Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Die Verordnung, die abschließend festlegt, welche Betriebskosten ein Vermieter auf Mieter umlegen darf.
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) listet in § 2 abschließend die umlagefähigen Betriebskostenarten auf — von Grundsteuer über Wasser, Heizung und Müll bis zu Versicherung und Hauswart. Nur diese Kosten dürfen über die Nebenkostenabrechnung auf Wohnraummieter verteilt werden, und nur bei wirksamer Umlagevereinbarung im Mietvertrag.
Nicht ausdrücklich genannte Kosten sind nur als sonstige Betriebskosten umlagefähig, wenn sie im Mietvertrag konkret benannt sind. Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Reparaturkosten bleiben beim Vermieter.