Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung)
Die jährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten gegenüber Mietern nach der Betriebskostenverordnung.
Die Nebenkostenabrechnung verteilt die umlagefähigen Betriebskosten (Heizung, Wasser, Müll, Hausreinigung, Versicherungen u. a.) gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf die Mieter. Sie muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen.
Nicht umlagefähig sind Verwaltungs- und Instandhaltungskosten. Ein klarer Verteilerschlüssel und nachvollziehbare Belege sind Voraussetzung für eine prüfsichere Abrechnung.
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