Umlageschlüssel (Verteilerschlüssel)

Der Maßstab, nach dem Betriebskosten auf die einzelnen Einheiten verteilt werden.

Der Umlageschlüssel bestimmt, wie die Gesamtkosten auf Mieter oder Eigentümer verteilt werden — etwa nach Wohnfläche, Personenzahl, Wohneinheiten oder erfasstem Verbrauch. Ist im Mietvertrag kein Schlüssel vereinbart, gilt nach § 556a BGB die Wohnfläche als gesetzlicher Auffangschlüssel.

Für Heizung und Warmwasser hat die verbrauchsabhängige Abrechnung Vorrang. Ein klar dokumentierter, nachvollziehbarer Schlüssel ist Voraussetzung für eine prüfsichere Abrechnung.