Abrechnungsspitze

Die Differenz zwischen geplantem Hausgeld-Soll und tatsächlichen Kosten, über die die WEG beschließt.

Die Abrechnungsspitze ist die Differenz zwischen dem im Wirtschaftsplan sollgestellten Hausgeld und den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Jahres. Sie wird je Eigentümer ermittelt und als Nachzahlung oder Erstattung ausgewiesen.

Nach der WEG-Reform fassen die Eigentümer den Beschluss ausschließlich über die Abrechnungsspitze, nicht über die gesamte Jahresabrechnung. Das stellt klar, worüber tatsächlich entschieden wird.