Wirtschaftsplan (§ 28 WEG)

Die jährliche Einnahmen- und Ausgabenplanung einer WEG, aus der sich das Hausgeld jeder Einheit ergibt.

Der Wirtschaftsplan nach § 28 WEG stellt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres dar und legt die Zuführung zur Erhaltungsrücklage fest. Aus dem Gesamtplan werden über den Verteilerschlüssel die Einzelwirtschaftspläne je Eigentümer abgeleitet.

Die Eigentümer beschließen den Wirtschaftsplan; auf seiner Basis wird das monatliche Hausgeld sollgestellt. Nach Jahresende folgt die Jahresabrechnung mit der Abrechnungsspitze (Differenz zwischen Soll und Ist).