WEG-Jahresabrechnung-Software
Wirtschaftsplan, Abrechnungsspitze und Vermögensbericht — eine durchgehende Pipeline.
Auf einen Blick
- Gesamt- und Einzelabrechnung je Eigentümer
- Abrechnungsspitze automatisch berechnet
- Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG
Die wichtigsten Funktionen
Wirtschaftsplan-Bezug
Die Sollstellung aus dem Wirtschaftsplan fließt direkt in die Abrechnung ein.
Abrechnungsspitze
Differenz zwischen Soll und Ist je Eigentümer automatisch berechnet.
Einzelabrechnung
Verteilung nach Miteigentumsanteilen auf jede einzelne Einheit.
Vermögensbericht
Rücklagenstand und wesentliche Vermögenswerte nach § 28 Abs. 4 WEG.
Die Herausforderung
- Die Jahresabrechnung wird mühsam aus Kontoauszügen und Excel-Listen zusammengebaut.
- Abrechnungsspitze und Einzelabrechnungen je Eigentümer sind fehleranfällig und schwer prüfbar.
So funktioniert es
- 1
Buchen
Alle Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres erfassen.
- 2
Abrechnen
Gesamt- und Einzelabrechnung mit Abrechnungsspitze automatisch berechnen.
- 3
Beschließen
Abrechnung und Vermögensbericht für die Eigentümerversammlung aufbereiten.
Häufige Fragen
Was ist die Abrechnungsspitze?+
Die Differenz zwischen dem im Wirtschaftsplan sollgestellten Hausgeld und den tatsächlichen Kosten — sie wird je Eigentümer nachgefordert oder erstattet.
Ist ein Vermögensbericht enthalten?+
Ja. Der Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG (Rücklagenstand, wesentliche Vermögenswerte) wird mit erstellt.
Zugehöriges Produkt
WEG-Verwaltung
Wohnungseigentümergemeinschaften vollständig verwalten — von Miteigentumsanteilen über Beschlüsse bis zur Jahresabrechnung.