WEG-Jahresabrechnung-Software

Wirtschaftsplan, Abrechnungsspitze und Vermögensbericht — eine durchgehende Pipeline.

Auf einen Blick

  • Gesamt- und Einzelabrechnung je Eigentümer
  • Abrechnungsspitze automatisch berechnet
  • Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG

Die wichtigsten Funktionen

Wirtschaftsplan-Bezug

Die Sollstellung aus dem Wirtschaftsplan fließt direkt in die Abrechnung ein.

Abrechnungsspitze

Differenz zwischen Soll und Ist je Eigentümer automatisch berechnet.

Einzelabrechnung

Verteilung nach Miteigentumsanteilen auf jede einzelne Einheit.

Vermögensbericht

Rücklagenstand und wesentliche Vermögenswerte nach § 28 Abs. 4 WEG.

Die Herausforderung

  • Die Jahresabrechnung wird mühsam aus Kontoauszügen und Excel-Listen zusammengebaut.
  • Abrechnungsspitze und Einzelabrechnungen je Eigentümer sind fehleranfällig und schwer prüfbar.

So funktioniert es

  1. 1

    Buchen

    Alle Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres erfassen.

  2. 2

    Abrechnen

    Gesamt- und Einzelabrechnung mit Abrechnungsspitze automatisch berechnen.

  3. 3

    Beschließen

    Abrechnung und Vermögensbericht für die Eigentümerversammlung aufbereiten.

Häufige Fragen

Was ist die Abrechnungsspitze?+

Die Differenz zwischen dem im Wirtschaftsplan sollgestellten Hausgeld und den tatsächlichen Kosten — sie wird je Eigentümer nachgefordert oder erstattet.

Ist ein Vermögensbericht enthalten?+

Ja. Der Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG (Rücklagenstand, wesentliche Vermögenswerte) wird mit erstellt.

Zugehöriges Produkt

WEG-Verwaltung

Wohnungseigentümergemeinschaften vollständig verwalten — von Miteigentumsanteilen über Beschlüsse bis zur Jahresabrechnung.

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