Hausgeld
Der monatliche Beitrag eines Wohnungseigentümers an die WEG zur Deckung der laufenden Kosten und der Rücklage.
Das Hausgeld ist die regelmäßige Vorauszahlung, die jeder Eigentümer auf Basis des Wirtschaftsplans an die Gemeinschaft leistet. Es deckt Betriebskosten, Verwaltungskosten und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.
Anders als die Miete betrifft das Hausgeld das Verhältnis Eigentümer–WEG. Rückstände werden über das Mahnwesen der Verwaltung verfolgt; die Verteilung richtet sich nach dem in der Teilungserklärung festgelegten Schlüssel (meist Miteigentumsanteile).
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