Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Die Gemeinschaft aller Eigentümer eines Gebäudes mit Sondereigentum (Wohnungen) und gemeinschaftlichem Eigentum.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) entsteht, sobald ein Gebäude in Sondereigentum (einzelne Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum (Dach, Treppenhaus, Fassade) aufgeteilt ist. Sie ist seit der WEG-Reform 2020 rechtsfähig und tritt im Rechtsverkehr selbst als Verband auf.

Die WEG beschließt in der Eigentümerversammlung über Verwaltung und Instandhaltung, bestellt einen Verwalter und trägt die Kosten über das Hausgeld gemäß Wirtschaftsplan. Grundlage sind das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und die Teilungserklärung.