Beschlusssammlung (§ 24 Abs. 7 WEG)
Die fortlaufende, lückenlose Sammlung aller Beschlüsse einer WEG samt Datum und Wortlaut.
Nach § 24 Abs. 7 WEG muss der Verwalter eine Beschlusssammlung führen — fortlaufend nummeriert, mit Wortlaut, Datum und Angabe, ob ein Beschluss angefochten oder aufgehoben wurde. Sie schafft Rechtssicherheit darüber, was in der Gemeinschaft gilt.
Eine digitale, unveränderliche Beschlusssammlung verhindert Lücken und macht jeden Beschluss für Eigentümer und Beirat nachvollziehbar — ein zentraler Revisionssicherheits-Baustein.
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