Sondereigentum & Sondereigentumsverwaltung (SEV)
Das Eigentum an einer einzelnen Wohnung; die SEV verwaltet vermietete Einheiten innerhalb einer WEG.
Sondereigentum ist das alleinige Eigentum an einer abgeschlossenen Wohnung, im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum. Bei der Sondereigentumsverwaltung (SEV) verwaltet der Verwalter eine vermietete Einheit im Auftrag des Eigentümers — zusätzlich zur WEG-Verwaltung des Gesamtobjekts.
Die SEV trennt mehrere Geldströme (Miete, WEG-Hausgeld, Verwaltergebühr, Rücklage) und ermittelt je Vertrag den Mietüberschuss bis zur Auszahlung an den Eigentümer.
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