GoBD
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Unterlagen in elektronischer Form.
Die GoBD regeln, wie buchführungs- und aufzeichnungspflichtige Daten digital erfasst, unveränderbar gespeichert und für die Finanzverwaltung zugänglich gehalten werden müssen. Maßgeblich sind Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Unveränderbarkeit.
Für die Hausverwaltung bedeutet das nachvollziehbare Buchungen, unveränderliche Belege und Abrechnungs-Snapshots sowie eine revisionssichere Ablage. Eine GoBD-konforme Software schützt vor Beanstandungen bei Prüfungen.
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