Heizkostenverordnung (HKVO)

Die Verordnung, die eine überwiegend verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten vorschreibt.

Die Heizkostenverordnung (HKVO) verlangt, dass mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden; üblich ist der 70/30-Split. Warmwasser- und Heizkosten sind getrennt zu erfassen, in der Regel über einen Wärmemengenzähler.

Hinzu kommen die Pflicht zur unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) bei fernablesbaren Geräten und die schrittweise Umrüstung auf fernablesbare Messtechnik. Bei Verstößen darf der Mieter seinen Anteil um 15 % kürzen (§ 12 HKVO).