Eigentümerversammlung (§ 24 WEG)
Das oberste Beschlussorgan einer WEG, in dem die Eigentümer über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums entscheiden.
In der Eigentümerversammlung nach § 24 WEG beschließen die Wohnungseigentümer über Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Instandhaltungsmaßnahmen und die Bestellung des Verwalters. Seit der WEG-Reform 2020 ist die Versammlung unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig.
Der Verwalter lädt fristgerecht ein, leitet die Versammlung und nimmt die Beschlüsse in die Beschlusssammlung auf. Eine Teilnahme ist auch online möglich, wenn die Gemeinschaft dies beschlossen hat.
Verwandte Themen