Erhaltungsrücklage (Instandhaltungsrücklage)
Die Ansparung einer WEG für künftige Instandhaltungen und größere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum.
Die Erhaltungsrücklage — früher Instandhaltungsrücklage — ist ein im Wirtschaftsplan festgelegter Betrag, den die Eigentümer ansparen, um Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Leitungen) zu finanzieren. Sie gehört zum Verwaltungsvermögen der WEG.
Eine angemessene Rücklage schützt die Gemeinschaft vor kurzfristigen Sonderumlagen. Zuführung und Verwendung werden über das Hausgeld und die Jahresabrechnung transparent ausgewiesen.
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