CO₂KostAufG
Das Gesetz, das die CO₂-Kosten fürs Heizen über ein Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufteilt.
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) regelt seit 2023, wie die auf den Brennstoff entfallenden CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter verteilt werden. Grundlage ist ein Stufenmodell mit zehn Stufen nach dem spezifischen CO₂-Ausstoß des Gebäudes (kg CO₂ pro m² und Jahr).
Je schlechter die energetische Qualität, desto höher der Vermieteranteil — bis zu 95 %. Bei sehr effizienten Gebäuden trägt der Mieter nahezu die gesamten CO₂-Kosten. Berechnet wird aus Brennstoffmenge, Emissionsfaktor und Wohnfläche.