Verwaltervertrag

Der Vertrag zwischen WEG und Verwalter, der Aufgaben, Vergütung und Laufzeit der Verwaltung regelt.

Der Verwaltervertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem bestellten Verwalter — insbesondere Aufgaben, Befugnisse, Vergütung und Laufzeit. Er ist von der Bestellung des Verwalters durch Beschluss zu unterscheiden.

Üblich sind eine Grundvergütung je Einheit und gesondert vergütete Sonderleistungen. Seit der WEG-Reform 2020 können Eigentümer den Verwalter jederzeit abberufen; der Vertrag endet dann spätestens sechs Monate danach.