Vorlage: Einladung zur Eigentümerversammlung

Form- und fristgerechte Einberufung der Eigentümerversammlung mit Tagesordnung (§ 24 WEG).

Die Einladung beruft die Wohnungseigentümer zur Eigentümerversammlung ein. Sie muss die Tagesordnung enthalten und in Textform mit einer Frist von mindestens drei Wochen zugehen (§ 24 WEG). Sie ist das Gegenstück zum Beschlussprotokoll.

So ist die Vorlage aufgebaut

1

Kopfdaten

  • Bezeichnung der WEG und des Objekts
  • Art der Versammlung (ordentlich oder außerordentlich)
  • Ort, Datum und Uhrzeit
2

Tagesordnung

  • Fortlaufend nummerierte Tagesordnungspunkte
  • Konkrete Beschlussgegenstände
  • Bei baulichen Maßnahmen: hinreichend bestimmte Beschreibung
3

Hinweise

  • Einberufungsfrist von mindestens drei Wochen
  • Hinweis zu Vertretung und Vollmacht
  • Beschlussfähigkeit unabhängig von der Zahl der Anteile
4

Abschluss

  • Ort, Datum und Unterschrift des Verwalters
  • Anlagen wie Vollmachtsformular

Rechtlicher Rahmen

  • § 24 Abs. 1 WEG — Einberufung der Versammlung durch den Verwalter.
  • § 24 Abs. 2 WEG — Einberufung auch auf Verlangen von mehr als einem Viertel der Eigentümer.
  • § 24 Abs. 4 WEG — Textform und Einberufungsfrist von mindestens drei Wochen.
  • Über nicht angekündigte Tagesordnungspunkte kann in der Regel kein wirksamer Beschluss gefasst werden.

Häufige Fragen

Welche Frist gilt für die Einladung?+

Die Einberufung muss den Eigentümern mindestens drei Wochen vor der Versammlung zugehen (§ 24 Abs. 4 WEG).

Wer lädt ein?+

In der Regel der Verwalter. Fehlt ein Verwalter, kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Vertreter einberufen.

Muss die Tagesordnung vollständig sein?+

Ja. Über nicht angekündigte Punkte kann grundsätzlich kein wirksamer Beschluss gefasst werden — die Eigentümer müssen sich vorbereiten können.

In welcher Form muss eingeladen werden?+

In Textform, also zum Beispiel per Brief oder E-Mail (§ 24 Abs. 4 WEG).

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Diese Vorlage ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.