Vorlage: Hausordnung

Eine klare Hausordnung als Grundlage für ein gutes Miteinander im Objekt.

Die Hausordnung regelt das Miteinander im Objekt: Ruhezeiten, Nutzung der Gemeinschaftsflächen und Pflichten der Bewohner. Als Anlage zum Mietvertrag oder als Teil der Gemeinschaftsordnung schafft sie klare, für alle nachvollziehbare Regeln.

So ist die Vorlage aufgebaut

1

Ruhezeiten

  • Nachtruhe, in der Regel 22 bis 6 Uhr
  • Mittags- und Sonntagsruhe nach örtlicher Regelung
  • Zimmerlautstärke und lärmintensive Tätigkeiten
2

Gemeinschaftsflächen

  • Treppenhaus, Flure und Fluchtwege freihalten
  • Keller, Dachboden und Fahrradräume
  • Hof, Garten und Spielflächen
3

Ordnung und Reinigung

  • Treppenhausreinigung nach Reinigungsplan
  • Müllentsorgung und Mülltrennung
  • Winterdienst und Streupflicht
4

Sicherheit

  • Schließen von Haus- und Kellertüren
  • Brandschutz und Freihalten der Rettungswege
  • Umgang mit offenem Feuer und Grillen
5

Weitere Regelungen

  • Tierhaltung
  • Waschküche und Trockenraum
  • Ansprechpartner und Notfallkontakte

Rechtlicher Rahmen

  • Die Hausordnung wird als Anlage zum Mietvertrag oder — bei WEG — als Teil der Gemeinschaftsordnung wirksam.
  • Ruhezeiten richten sich nach den Landes-Immissionsschutzgesetzen und der kommunalen Regelung.
  • Regelungen dürfen den Bewohner nicht unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB); unwirksame Klauseln binden nicht.
  • Die Hausordnung ersetzt keine mietvertraglichen Hauptpflichten, sondern konkretisiert sie.

Häufige Fragen

Ist eine Hausordnung rechtlich verbindlich?+

Ja, wenn sie wirksam einbezogen ist — als Anlage zum Mietvertrag oder als Teil der Gemeinschaftsordnung. Einzelne Klauseln müssen jedoch angemessen sein und dürfen den Bewohner nicht unangemessen benachteiligen.

Darf die Hausordnung ein völliges Musizierverbot enthalten?+

Nein. Musizieren darf zeitlich begrenzt, aber nicht vollständig untersagt werden. Übliche Grenzen liegen bei einigen Stunden täglich außerhalb der Ruhezeiten.

Wer legt die Hausordnung in der WEG fest?+

In der Wohnungseigentümergemeinschaft wird die Hausordnung durch Beschluss der Eigentümerversammlung festgelegt oder geändert.

Gelten die Ruhezeiten bundesweit einheitlich?+

Nein. Die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr ist weit verbreitet, Mittags- und Sonntagsruhe können regional abweichen. Maßgeblich sind Landesrecht und kommunale Vorgaben.

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Diese Vorlage ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.