Vorlage: Hausordnung
Eine klare Hausordnung als Grundlage für ein gutes Miteinander im Objekt.
Die Hausordnung regelt das Miteinander im Objekt: Ruhezeiten, Nutzung der Gemeinschaftsflächen und Pflichten der Bewohner. Als Anlage zum Mietvertrag oder als Teil der Gemeinschaftsordnung schafft sie klare, für alle nachvollziehbare Regeln.
So ist die Vorlage aufgebaut
Ruhezeiten
- Nachtruhe, in der Regel 22 bis 6 Uhr
- Mittags- und Sonntagsruhe nach örtlicher Regelung
- Zimmerlautstärke und lärmintensive Tätigkeiten
Gemeinschaftsflächen
- Treppenhaus, Flure und Fluchtwege freihalten
- Keller, Dachboden und Fahrradräume
- Hof, Garten und Spielflächen
Ordnung und Reinigung
- Treppenhausreinigung nach Reinigungsplan
- Müllentsorgung und Mülltrennung
- Winterdienst und Streupflicht
Sicherheit
- Schließen von Haus- und Kellertüren
- Brandschutz und Freihalten der Rettungswege
- Umgang mit offenem Feuer und Grillen
Weitere Regelungen
- Tierhaltung
- Waschküche und Trockenraum
- Ansprechpartner und Notfallkontakte
Rechtlicher Rahmen
- Die Hausordnung wird als Anlage zum Mietvertrag oder — bei WEG — als Teil der Gemeinschaftsordnung wirksam.
- Ruhezeiten richten sich nach den Landes-Immissionsschutzgesetzen und der kommunalen Regelung.
- Regelungen dürfen den Bewohner nicht unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB); unwirksame Klauseln binden nicht.
- Die Hausordnung ersetzt keine mietvertraglichen Hauptpflichten, sondern konkretisiert sie.
Häufige Fragen
Ist eine Hausordnung rechtlich verbindlich?+
Ja, wenn sie wirksam einbezogen ist — als Anlage zum Mietvertrag oder als Teil der Gemeinschaftsordnung. Einzelne Klauseln müssen jedoch angemessen sein und dürfen den Bewohner nicht unangemessen benachteiligen.
Darf die Hausordnung ein völliges Musizierverbot enthalten?+
Nein. Musizieren darf zeitlich begrenzt, aber nicht vollständig untersagt werden. Übliche Grenzen liegen bei einigen Stunden täglich außerhalb der Ruhezeiten.
Wer legt die Hausordnung in der WEG fest?+
In der Wohnungseigentümergemeinschaft wird die Hausordnung durch Beschluss der Eigentümerversammlung festgelegt oder geändert.
Gelten die Ruhezeiten bundesweit einheitlich?+
Nein. Die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr ist weit verbreitet, Mittags- und Sonntagsruhe können regional abweichen. Maßgeblich sind Landesrecht und kommunale Vorgaben.
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Diese Vorlage ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.