Vorlage: Mahnung / Zahlungserinnerung
Offene Miet- oder Hausgeldforderungen strukturiert und verzugssicher anmahnen.
Die Mahnung fordert einen säumigen Zahler zur Begleichung einer fälligen Forderung auf. Sie dokumentiert den Zahlungsverzug und ist Grundlage für Verzugszinsen und weitere Schritte. Bei kalendermäßig bestimmten Fälligkeiten tritt Verzug auch ohne Mahnung ein (§ 286 BGB).
So ist die Vorlage aufgebaut
Empfänger und Vorgang
- Name und Anschrift des Schuldners
- Bezug: Miete, Hausgeld oder Nebenkostennachzahlung
- Vertrags- oder Objektbezug
Offene Forderung
- Betrag und Fälligkeitsdatum
- Betroffener Zeitraum
- Bereits erfolgte Teilzahlungen
Zahlungsaufforderung
- Neue Zahlungsfrist mit konkretem Datum
- Bankverbindung und Verwendungszweck
Verzugsfolgen
- Verzugszinsen nach § 288 BGB
- Mahnkosten, soweit als Verzugsschaden zulässig
- Hinweis auf weitere rechtliche Schritte
Rechtlicher Rahmen
- § 286 BGB — Verzug; bei kalendermäßig bestimmter Leistung tritt Verzug auch ohne Mahnung ein.
- § 288 BGB — Verzugszinsen (gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).
- Bei Mietrückstand von mehr als zwei Monatsmieten ist die fristlose Kündigung möglich (§ 543, § 569 BGB).
- Mahnkosten sind nur als tatsächlich entstandener Verzugsschaden ersatzfähig — Pauschalbeträge sind unzulässig.
Häufige Fragen
Ist eine Mahnung nötig, damit Verzug eintritt?+
Nicht immer. Ist die Leistung kalendermäßig bestimmt (z. B. Miete zum dritten Werktag), tritt Verzug auch ohne Mahnung ein (§ 286 Abs. 2 BGB).
Wie viele Mahnungen sind erforderlich?+
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Anzahl vor. Eine Mahnung genügt; in der Praxis sind gestufte Erinnerungen üblich.
Welche Verzugszinsen darf ich verlangen?+
Gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).
Ab wann darf wegen Mietrückstand gekündigt werden?+
Bei einem Rückstand von mehr als zwei Monatsmieten ist die fristlose Kündigung möglich (§ 543 Abs. 2, § 569 Abs. 3 BGB).
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Diese Vorlage ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.