Vorlage: WEG-Beschlussprotokoll
Struktur für rechtssichere Beschlüsse und eine lückenlose Beschlusssammlung nach § 24 WEG.
Das Beschlussprotokoll hält die Ergebnisse der Eigentümerversammlung rechtssicher fest und ist Grundlage der Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG. Jeder Beschluss wird fortlaufend nummeriert, damit die Sammlung lückenlos und nachweisbar bleibt.
So ist die Vorlage aufgebaut
Kopf der Niederschrift
- Bezeichnung der WEG und des Objekts
- Art der Versammlung (ordentlich oder außerordentlich)
- Datum, Ort, Beginn und Ende
- Versammlungsleitung und Protokollführung
Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
- Anwesende und vertretene Eigentümer
- Miteigentumsanteile und Stimmrechte
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
Tagesordnungspunkte
- Fortlaufende Nummerierung der TOP
- Wortlaut des Beschlussantrags
- Wesentlicher Verlauf der Aussprache
Beschlussfassung je TOP
- Abstimmungsergebnis: Ja-, Nein-Stimmen und Enthaltungen
- Feststellung und Verkündung des Beschlusses durch die Versammlungsleitung
- Fortlaufende Beschluss-Nummer für die Beschluss-Sammlung
Abschluss
- Unterschriften: Vorsitzender, ein Wohnungseigentümer und der Beiratsvorsitzende (§ 24 Abs. 6 WEG)
- Anlagen wie Präsenzliste und Vollmachten
Rechtlicher Rahmen
- § 24 WEG — Einberufung, Vorsitz und Niederschrift der Eigentümerversammlung.
- § 24 Abs. 6 WEG — Unterschrift der Niederschrift durch Vorsitzenden, einen Eigentümer und den Beiratsvorsitzenden.
- § 24 Abs. 7 WEG — Führung einer fortlaufenden Beschluss-Sammlung.
- Seit der WEG-Reform 2020 ist die Versammlung unabhängig von der Zahl der vertretenen Miteigentumsanteile beschlussfähig.
Häufige Fragen
Wer muss das Protokoll unterschreiben?+
Nach § 24 Abs. 6 WEG der Versammlungsvorsitzende, ein von der Gemeinschaft bestimmter Wohnungseigentümer und — falls bestellt — der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats.
Wozu die fortlaufende Beschluss-Nummer?+
Jeder Beschluss muss in die Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG aufgenommen werden. Die fortlaufende Nummerierung hält die Sammlung lückenlos und nachweisbar.
Ab welchem Anteil ist die Versammlung beschlussfähig?+
Seit der WEG-Reform 2020 ist jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung beschlussfähig — unabhängig davon, wie viele Miteigentumsanteile vertreten sind.
Bis wann muss das Protokoll vorliegen?+
Das Gesetz nennt keine feste Frist. Üblich und empfehlenswert ist die zeitnahe Erstellung nach der Versammlung, damit Anfechtungsfristen gewahrt werden können.
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Diese Vorlage ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.