Vorlage: WEG-Beschlussprotokoll

Struktur für rechtssichere Beschlüsse und eine lückenlose Beschlusssammlung nach § 24 WEG.

Das Beschlussprotokoll hält die Ergebnisse der Eigentümerversammlung rechtssicher fest und ist Grundlage der Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG. Jeder Beschluss wird fortlaufend nummeriert, damit die Sammlung lückenlos und nachweisbar bleibt.

So ist die Vorlage aufgebaut

1

Kopf der Niederschrift

  • Bezeichnung der WEG und des Objekts
  • Art der Versammlung (ordentlich oder außerordentlich)
  • Datum, Ort, Beginn und Ende
  • Versammlungsleitung und Protokollführung
2

Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

  • Anwesende und vertretene Eigentümer
  • Miteigentumsanteile und Stimmrechte
  • Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3

Tagesordnungspunkte

  • Fortlaufende Nummerierung der TOP
  • Wortlaut des Beschlussantrags
  • Wesentlicher Verlauf der Aussprache
4

Beschlussfassung je TOP

  • Abstimmungsergebnis: Ja-, Nein-Stimmen und Enthaltungen
  • Feststellung und Verkündung des Beschlusses durch die Versammlungsleitung
  • Fortlaufende Beschluss-Nummer für die Beschluss-Sammlung
5

Abschluss

  • Unterschriften: Vorsitzender, ein Wohnungseigentümer und der Beiratsvorsitzende (§ 24 Abs. 6 WEG)
  • Anlagen wie Präsenzliste und Vollmachten

Rechtlicher Rahmen

  • § 24 WEG — Einberufung, Vorsitz und Niederschrift der Eigentümerversammlung.
  • § 24 Abs. 6 WEG — Unterschrift der Niederschrift durch Vorsitzenden, einen Eigentümer und den Beiratsvorsitzenden.
  • § 24 Abs. 7 WEG — Führung einer fortlaufenden Beschluss-Sammlung.
  • Seit der WEG-Reform 2020 ist die Versammlung unabhängig von der Zahl der vertretenen Miteigentumsanteile beschlussfähig.

Häufige Fragen

Wer muss das Protokoll unterschreiben?+

Nach § 24 Abs. 6 WEG der Versammlungsvorsitzende, ein von der Gemeinschaft bestimmter Wohnungseigentümer und — falls bestellt — der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats.

Wozu die fortlaufende Beschluss-Nummer?+

Jeder Beschluss muss in die Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG aufgenommen werden. Die fortlaufende Nummerierung hält die Sammlung lückenlos und nachweisbar.

Ab welchem Anteil ist die Versammlung beschlussfähig?+

Seit der WEG-Reform 2020 ist jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung beschlussfähig — unabhängig davon, wie viele Miteigentumsanteile vertreten sind.

Bis wann muss das Protokoll vorliegen?+

Das Gesetz nennt keine feste Frist. Üblich und empfehlenswert ist die zeitnahe Erstellung nach der Versammlung, damit Anfechtungsfristen gewahrt werden können.

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Diese Vorlage ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.