Vorlage: Wirtschaftsplan (WEG)

Gerüst für den Wirtschaftsplan nach § 28 mit Einzelplänen je Eigentümer.

Der Wirtschaftsplan schätzt die Einnahmen und Ausgaben der WEG für ein Wirtschaftsjahr und verteilt sie über die Miteigentumsanteile auf die einzelnen Einheiten. Aus dem Einzelwirtschaftsplan ergibt sich das monatliche Hausgeld. Beschlossen werden die auf dem Plan beruhenden Vorschüsse (§ 28 Abs. 1 WEG).

So ist die Vorlage aufgebaut

1

Kopfdaten

  • Bezeichnung der WEG und des Objekts
  • Wirtschaftsjahr (Beginn und Ende)
  • Zahl der Einheiten und Gesamt-Miteigentumsanteile
2

Geplante Einnahmen

  • Hausgeldvorschüsse der Eigentümer
  • Zins- und sonstige Erträge
  • Einnahmen aus der Vermietung von Gemeinschaftseigentum
3

Geplante Ausgaben

  • Umlagefähige Bewirtschaftungskosten (Betriebskosten)
  • Nicht umlagefähige Kosten (Verwaltung, Instandhaltung)
  • Aufschlüsselung je Kostenart
4

Erhaltungsrücklage

  • Geplante Zuführung zur Erhaltungsrücklage
  • Stand und Entwicklung der Rücklage
5

Einzelwirtschaftsplan

  • Verteilung nach Miteigentumsanteilen oder vereinbartem Schlüssel
  • Jahresbetrag je Einheit
  • Monatliches Hausgeld je Einheit

Rechtlicher Rahmen

  • § 28 WEG — Wirtschaftsplan, Vorschüsse und Jahresabrechnung.
  • Seit der WEG-Reform 2020 wird über die auf dem Wirtschaftsplan beruhenden Vorschüsse beschlossen, nicht mehr über den Plan als solchen.
  • Die Erhaltungsrücklage ist angemessen anzusammeln (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG).
  • Die Verteilung folgt den Miteigentumsanteilen, soweit kein abweichender Schlüssel vereinbart oder beschlossen ist.

Häufige Fragen

Wird der Wirtschaftsplan selbst beschlossen?+

Seit der WEG-Reform 2020 beschließt die Eigentümerversammlung über die Vorschüsse (das Hausgeld), die sich aus dem Wirtschaftsplan ergeben — nicht mehr über den Plan als Dokument.

Was gehört in die Erhaltungsrücklage?+

Eine angemessene Zuführung für künftige Instandhaltungen und Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum. Höhe und Entwicklung werden im Plan ausgewiesen.

Nach welchem Schlüssel wird verteilt?+

Grundsätzlich nach Miteigentumsanteilen, soweit die Gemeinschaftsordnung oder ein Beschluss keinen anderen Verteilerschlüssel vorsieht.

Wie hängt der Plan mit der Jahresabrechnung zusammen?+

Der Wirtschaftsplan ist die Prognose zu Jahresbeginn; die Jahresabrechnung stellt die tatsächlichen Zahlen gegenüber. Die Differenz je Eigentümer ist die Abrechnungsspitze.

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Diese Vorlage ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.