Vorlage: Wohnungsgeberbestätigung
Die gesetzlich vorgeschriebene Einzugsbestätigung für die Anmeldung beim Meldeamt (§ 19 BMG).
Der Wohnungsgeber muss dem Mieter den Einzug schriftlich bestätigen, damit dieser sich beim Meldeamt anmelden kann. Die Bestätigung ist nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) Pflicht und binnen zwei Wochen nach Einzug auszustellen.
So ist die Vorlage aufgebaut
Wohnungsgeber
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Eigentümer, falls abweichend vom Wohnungsgeber
Wohnung
- Anschrift der Wohnung
- Einzugsdatum
Meldepflichtige Personen
- Namen aller einziehenden Personen
- Art des Vorgangs (Einzug oder Auszug)
Bestätigung
- Datum der Ausstellung
- Unterschrift des Wohnungsgebers
Rechtlicher Rahmen
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) — Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei An- und Abmeldung.
- Die Bestätigung ist innerhalb von zwei Wochen nach Ein- oder Auszug auszustellen.
- Eine nicht, nicht rechtzeitig oder falsch ausgestellte Bestätigung kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden.
- Eine reine Gefälligkeitsbestätigung ohne tatsächlichen Einzug ist unzulässig (Verbot der Scheinanmeldung).
Häufige Fragen
Wer ist Wohnungsgeber?+
Wer dem Mieter die Wohnung tatsächlich überlässt — in der Regel der Vermieter oder die von ihm beauftragte Hausverwaltung.
Welche Frist gilt?+
Die Bestätigung ist dem Mieter innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug auszuhändigen (§ 19 BMG).
Was passiert bei einem Verstoß?+
Wird die Bestätigung nicht, verspätet oder falsch ausgestellt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Braucht es die Bestätigung auch beim Auszug?+
Nur in bestimmten Fällen, etwa beim Wegzug ins Ausland. Für die reguläre Ummeldung innerhalb Deutschlands genügt die Einzugsbestätigung der neuen Wohnung.
Wir senden Ihnen die Vorlage nach kurzer Anfrage per E-Mail zu.
Diese Vorlage ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.