Vorlage: Wohnungsübergabeprotokoll
Zustand, Zählerstände und Schlüssel bei Ein- und Auszug beweissicher festhalten.
Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Ein- oder Auszug, die Zählerstände und die übergebenen Schlüssel. Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber das wichtigste Beweismittel bei späteren Streitigkeiten über Schäden und die Kaution.
So ist die Vorlage aufgebaut
Kopfdaten
- Vermieter und Mieter mit Name und Anschrift
- Objekt und Wohnung
- Art der Übergabe (Einzug oder Auszug)
- Datum und anwesende Personen
Zählerstände
- Strom, Gas und Wasser mit Zählernummer
- Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler
- Ablesedatum
Schlüssel
- Anzahl je Schlüsselart (Haus, Wohnung, Briefkasten, Keller)
- Übergabe von Fernbedienungen oder Chips
Zustand der Räume
- Zustand je Raum inklusive Boden, Wände und Fenster
- Vorhandene Mängel mit Beschreibung
- Fotodokumentation als Anlage
Abschluss
- Vereinbarungen zur Mängelbeseitigung
- Ort, Datum und Unterschrift beider Parteien
Rechtlicher Rahmen
- Das Übergabeprotokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, hat aber erhebliche Beweisfunktion.
- Nicht protokollierte Mängel kann der Vermieter später schwerer dem Mieter zurechnen.
- Ansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen verjähren sechs Monate nach Rückgabe (§ 548 BGB).
- Das Protokoll ist die Grundlage für die spätere Kautionsabrechnung.
Häufige Fragen
Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?+
Nein, es besteht keine gesetzliche Pflicht. Ohne Protokoll ist der Zustand bei Übergabe aber kaum nachweisbar — deshalb ist es dringend zu empfehlen.
Warum sind die Zählerstände wichtig?+
Sie grenzen den Verbrauch des Mieters eindeutig ab und sind Grundlage der verbrauchsabhängigen Abrechnung von Strom, Wasser und Heizung.
Bis wann kann der Vermieter Schäden geltend machen?+
Ansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache verjähren nach § 548 BGB in sechs Monaten nach Rückgabe der Wohnung.
Sollten Fotos beigefügt werden?+
Ja. Fotos dokumentieren den Zustand objektiv und ergänzen die schriftlichen Angaben — besonders bei bestehenden Mängeln.
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Diese Vorlage ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.