Vorlage: Wohnungsübergabeprotokoll

Zustand, Zählerstände und Schlüssel bei Ein- und Auszug beweissicher festhalten.

Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Ein- oder Auszug, die Zählerstände und die übergebenen Schlüssel. Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber das wichtigste Beweismittel bei späteren Streitigkeiten über Schäden und die Kaution.

So ist die Vorlage aufgebaut

1

Kopfdaten

  • Vermieter und Mieter mit Name und Anschrift
  • Objekt und Wohnung
  • Art der Übergabe (Einzug oder Auszug)
  • Datum und anwesende Personen
2

Zählerstände

  • Strom, Gas und Wasser mit Zählernummer
  • Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler
  • Ablesedatum
3

Schlüssel

  • Anzahl je Schlüsselart (Haus, Wohnung, Briefkasten, Keller)
  • Übergabe von Fernbedienungen oder Chips
4

Zustand der Räume

  • Zustand je Raum inklusive Boden, Wände und Fenster
  • Vorhandene Mängel mit Beschreibung
  • Fotodokumentation als Anlage
5

Abschluss

  • Vereinbarungen zur Mängelbeseitigung
  • Ort, Datum und Unterschrift beider Parteien

Rechtlicher Rahmen

  • Das Übergabeprotokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, hat aber erhebliche Beweisfunktion.
  • Nicht protokollierte Mängel kann der Vermieter später schwerer dem Mieter zurechnen.
  • Ansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen verjähren sechs Monate nach Rückgabe (§ 548 BGB).
  • Das Protokoll ist die Grundlage für die spätere Kautionsabrechnung.

Häufige Fragen

Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?+

Nein, es besteht keine gesetzliche Pflicht. Ohne Protokoll ist der Zustand bei Übergabe aber kaum nachweisbar — deshalb ist es dringend zu empfehlen.

Warum sind die Zählerstände wichtig?+

Sie grenzen den Verbrauch des Mieters eindeutig ab und sind Grundlage der verbrauchsabhängigen Abrechnung von Strom, Wasser und Heizung.

Bis wann kann der Vermieter Schäden geltend machen?+

Ansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache verjähren nach § 548 BGB in sechs Monaten nach Rückgabe der Wohnung.

Sollten Fotos beigefügt werden?+

Ja. Fotos dokumentieren den Zustand objektiv und ergänzen die schriftlichen Angaben — besonders bei bestehenden Mängeln.

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Diese Vorlage ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.