Eigentümerversammlung
Versammlung planen, fristgerecht einladen, Beschlüsse fassen und in der Beschluss-Sammlung führen.
Die Eigentümerversammlung begleitet den gesamten Ablauf von der Einladung bis zum Protokoll. Beschlüsse werden gefasst, verkündet und fortlaufend in der Beschluss-Sammlung geführt.
Auf einen Blick
- Einladung mit Tagesordnung und 3-Wochen-Frist
- Beschlüsse fassen, verkünden und protokollieren
- Fortlaufende Beschluss-Sammlung je Objekt
Die wichtigsten Funktionen
Einladung und Tagesordnung
Die Einladung mit Tagesordnung wahrt die 3-Wochen-Frist nach § 24 WEG.
Beschlüsse fassen
Beschlüsse werden während der Versammlung erfasst, verkündet und dem Protokoll zugeordnet.
Beschluss-Sammlung
Alle Beschlüsse werden fortlaufend nach § 24 Abs. 7 WEG je Objekt gesammelt.
Umlaufbeschluss
Beschlüsse ohne Präsenzversammlung lassen sich im Umlaufverfahren fassen und dokumentieren.
In der Praxis
Fristgerecht einladen
Tagesordnung und Einladung werden je Gemeinschaft vorbereitet und an alle Eigentümer versandt, wobei die einzuhaltende Ladungsfrist im Blick bleibt. Anlagen und Beschlussvorlagen hängen an derselben Versammlung, sodass der Versand vollständig und belegbar ist.
Vom Beschluss zur Sammlung
Gefasste Beschlüsse werden mit Abstimmungsergebnis festgehalten und wandern unmittelbar in die fortlaufende Beschluss-Sammlung. So bleibt der aktuelle Bestand der Gemeinschaft jederzeit auffindbar, ohne dass Beschlüsse aus Protokollen einzeln zusammengesucht werden müssen.
Häufige Fragen
Wird die Einladungsfrist berücksichtigt?+
Ja, die Einladung mit Tagesordnung wahrt die 3-Wochen-Frist nach § 24 WEG.
Was ist die Beschluss-Sammlung?+
Die nach § 24 Abs. 7 WEG fortlaufend zu führende Sammlung aller Beschlüsse eines Objekts, hier zentral dokumentiert.
Sind Umlaufbeschlüsse möglich?+
Ja, Beschlüsse können auch außerhalb einer Präsenzversammlung im Umlaufverfahren gefasst und festgehalten werden.