Hausgeld: Zusammensetzung, Verteilung und Rückstände (2026)
Woraus sich das Hausgeld zusammensetzt, wie es auf die Einheiten verteilt wird und was bei Rückständen gilt.
Von Verwalto.xhub-Redaktion · WEG-Recht · 27. Juni 2026 · 7 Min. Lesezeit
Das Hausgeld ist der regelmäßige Beitrag, den jeder Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft zahlt. Es deckt die laufenden Kosten und speist die Erhaltungsrücklage. Dieser Beitrag zeigt, woraus es sich zusammensetzt, wie es berechnet wird und was bei Rückständen passiert.
Woraus sich das Hausgeld zusammensetzt
Das Hausgeld umfasst die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums, die Verwaltungskosten (etwa die Verwaltervergütung) und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Es ist damit mehr als nur die umlagefähigen Betriebskosten.
Wie das Hausgeld berechnet wird
Grundlage ist der Wirtschaftsplan: Aus dem Gesamtplan werden über den Verteilerschlüssel — meist die Miteigentumsanteile — die Einzelwirtschaftspläne abgeleitet. Daraus ergibt sich das monatliche Hausgeld-Soll jeder Einheit.
Umlagefähig oder nicht? Wichtig bei Vermietung
Vermietet ein Eigentümer seine Wohnung, darf er nur den betriebskostenrelevanten Teil des Hausgeldes über die Nebenkostenabrechnung an den Mieter weitergeben. Verwaltungskosten und die Zuführung zur Rücklage trägt der Eigentümer selbst.
Rückstände und ihre Folgen
Hausgeldrückstände gefährden die Liquidität der Gemeinschaft. Der Verwalter verfolgt sie über das Mahnwesen bis zur gerichtlichen Geltendmachung; offene Beträge können die geplante Instandhaltung verzögern.
Hausgeld digital verwalten
Sollstellung, SEPA-Einzug und automatischer Zahlungsabgleich reduzieren Rückstände und Aufwand. Jede Zahlung wird der richtigen Einheit und Periode zugeordnet — transparent für Eigentümer und Beirat.
Häufige Fragen
Ist das Hausgeld dasselbe wie die Nebenkosten? Nein. Das Hausgeld enthält auch Verwaltungskosten und die Rücklage, die nicht auf Mieter umlegbar sind.
Wie wird das Hausgeld verteilt? Über den Verteilerschlüssel, in der Regel die Miteigentumsanteile.
Was passiert bei Rückständen? Der Verwalter mahnt und kann offene Beträge gerichtlich geltend machen.
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